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Lizenzpreise für die
gewerbliche Nutzung GEMA-freier Musik: |
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Alle auf dieser
Homepage angebotenen Musiktitel sind GEMA-frei, ihre Verwertung wird
also nicht von Gesellschaften wie der GEMA, AKM oder SUISA
wahrgenommen.
Der Käufer erhält
mit einmaliger Zahlung die nicht-exklusiven, räumlich und zeitlich
unbegrenzten Verwertungs- und Leistungsschutzrechte zur öffentlichen gewerblichen Nutzung je nach
Lizenzmodell: |
| 1.
GEMA-freie Musiktitel: |
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Lizenztyp: |
Anwendungen: |
Bruttopreis je
Titel
inkl. 7% MWSt. |
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Beschallung |
Events, Geschäftsräume, Messen... (
Mindestbestellmenge: 10 Titel ) |
10,70 € |
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Standard |
- Imagefilm, Websites, Corporate TV, Podcast u.ä.
- Telefonanlagen ( 1 Lizenz je Anwender und Standort )
- Gültig bis 1000 CD/DVD-Einheiten
( Jegliche Nutzung außer Computerspiel, Neulizenzierung,
Werbespots und Online-Werbekampagnen ) |
53,50 € |
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Reproduktion 5.000 |
Vervielfältigungen mit einer Auflagenhöhe bis 5.000
Einheiten |
107,00 € |
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Advertising |
Werbung / Werbespots
im Radio, Kino und Internet ( außer TV ) Point of sales Spots
(POS), gültig für 1 Sprachversion, Lizenzdauer 1 Jahr |
160,50 € |
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Reproduktion 10.000 |
Vervielfältigungen
mit einer Auflagenhöhe bis 10.000 Einheiten |
214,00 € |
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Advertising (TV) |
Für einen nationalen
Werbespot im TV, Lizenzdauer 1 Jahr |
749,00 € |
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● Sollte Ihre Anwendung hier nicht
aufgeführt sein, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches
Angebot.
● Bei Lieferung in andere EU-Länder entfällt die deutsche MWSt.
unter Angabe Ihrer gültigen Umsatzsteuer-ID. |
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2. Auftragsmusik: |
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Eine Preisübersicht für individuelle
Musikproduktionen finden sie unter
Auftragsmusik |
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3. Telefonansagen: |
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Eine Preisübersicht für
Telefonansagen finden sie unter
Telefonansagen & Wartemusik |
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Nutzungsrechte:
Alle
Musikstücke, die unter dem Label „Klangarchiv“ von Abbey Music
angeboten werden sind GEMAfrei. Der/die Urheber/in ist nicht
Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft für
Musikrechte und hat Abbey Music die Wahrnehmung der Nutzungs- und
Verwertungsrechte in vollem Umfang übertragen. Bei Vorlage der
Freistellungserklärung auf der dazugehörigen Rechnung muss keine
Gebühr an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt werden.
Eine
Vervielfältigung unserer Titel und von Teilen hiervon zum Zwecke der
allein stehenden Weiterveräußerung
(also Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts an Dritte, z.B.
Tonträgerhersteller) oder
Neulizenzierung
sowohl in bestehender als auch in veränderter Form
ist nicht erlaubt. Der Verkauf von Musik des
Labels „Klangarchiv“ bleibt Abbey Music vorbehalten. Die
Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar und gelten
ausschließlich für den in der Rechnung genannten Berechtigten. Ein
Nutzungsvertrag kommt erst mit voll-ständiger Zahlung des
Kaufpreises zustande.
Beim
Erwerb der
gewerblichen Nutzung
erhält der
Käufer je nach
erworbener Lizenz die nicht-exklusiven, räumlich und zeitlich unbe-grenzten
Rechte (außer bei Advertising-Lizenzen, hier ist die Lizenzdauer 1
Jahr) zur gewerblichen Nutzung der Musikstücke für Anwendungen wie
Multimedia-Präsentationen, Webseiten, Messen, Videovertonungen,
Warteschleifen, Beschallung von Verkaufsräumen, Veröffentlichungen
auf CD und DVD etc. für sich und in der Öffentlichkeit. Die
Musikstücke dürfen in eigene kommerzielle Produktionen eingebunden
werden.
Weitere Einzelheiten über unsere Tarifmodelle finden sie in der
obigen Tabelle.
Der Erwerb der
nichtgewerblichen Nutzung
berechtigt zur rein privaten Nutzung. Die Musikstücke dürfen nicht
öffentlich aufgeführt oder für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Die entsprechenden Lizenzpreise teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage
mit.
Die Nutzung unserer Musik
im Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen, der
Diffamierung von Personen, sowie mit Produkten zum Zweck der
Gewaltverherrlichung
ist ausdrücklich untersagt. |
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