Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich in Deutschland um das urheberrechtliche Inkasso ihrer Komponisten und Textdichter. Für jede öffentliche Musikaufführung und die Herstellung von Tonträgern müssen Gebühren entrichtet werden. Weltweit sind Komponisten in unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften organisiert, die in der Regel zusammenarbeiten und weltweit das Inkosso der Nutzungslizenzen für Ihre Mitglieder vornehmen.
Der Nachteil dieses Systems besteht in der Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit.
So ist es für viele Musikanwendungen sinnvoller, Musikaufnahmen ohne den Umweg
über Verwertungsgesellschaften und so in nahem Kontakt zu den Muiskern zu
lizenzieren.
Da unsere Komponisten nicht Mitglieder der GEMA oder einer anderen internationalen
Verwertungsgesellschaft sind, nutzt unser Portal so den Herstellern und Anwendern
unserer Musik gleichermaßen.
Unsere Lizenzpreise enthalten neben den Urheberrechten auch alle Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler sowie der ggf. beteiligten Produzenten und Musikverlage. Beim Lizenzkauf erhalten Sie zusätzlich zur Rechnung eine Freigabeerklärung über die Verwertungs- und Leistungsschutzrechte der Musik je nach Nutzungsart. Diese Bestätigung gilt auch als urheberrechtlicher Nachweis gegenüber der GEMA, GVL, AKM, SUISA und weltweit jeder anderen Verwertungsgesellschaft.