GEMA-freie Musik findet gewerbliche Verwendung für

  • Dokumentationen, Image- & Produktfilme, Kinofilme
  • Werbespots im Internet, Fernsehen und Radio
  • Computerspiele
  • Live-Präsentationen (auf Messen, Seminaren, Events...)
  • Theateraufführungen (als dramaturgisches Mittel)
  • CDs, DVDs, USB-Sticks (Hörspiele, Geführte Meditationen, Zeitungsbeilagen)
  • Telefonsysteme (Wartemusik und Telefonansagen)
  • Beschallung von gewerblichen Räumen und Veranstaltungen

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich in Deutschland um das urheberrechtliche Inkasso ihrer Komponisten und Textdichter. Für jede öffentliche Musikaufführung und die Herstellung von Tonträgern müssen Gebühren entrichtet werden. Weltweit sind Komponisten in unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften organisiert, die in der Regel zusammenarbeiten und weltweit das Inkosso der Nutzungslizenzen für Ihre Mitglieder vornehmen.

Der Nachteil dieses Systems besteht in der Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit. So ist es für viele Musikanwendungen sinnvoller, Musikaufnahmen ohne den Umweg über Verwertungsgesellschaften und so in nahem Kontakt zu den Muiskern zu lizenzieren.
Da unsere Komponisten nicht Mitglieder der GEMA oder einer anderen internationalen Verwertungsgesellschaft sind, nutzt unser Portal so den Herstellern und Anwendern unserer Musik gleichermaßen.

Unsere Lizenzpreise enthalten neben den Urheberrechten auch alle Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler sowie der ggf. beteiligten Produzenten und Musikverlage. Beim Lizenzkauf erhalten Sie zusätzlich zur Rechnung eine Freigabeerklärung über die Verwertungs- und Leistungsschutzrechte der Musik je nach Nutzungsart. Diese Bestätigung gilt auch als urheberrechtlicher Nachweis gegenüber der GEMA, GVL, AKM, SUISA und weltweit jeder anderen Verwertungsgesellschaft.