Wie erwerbe ich eine Lizenz? Erhalte ich die Musik sofort?

Legen Sie einfach die Musiktitel Ihrer Wahl in den Warenkorb, wählen die passende Lizenz für Ihre Anwendung und die gewünschte Zahlart. Sobald Sie Ihre Bestellung absenden, erhalten Sie von uns online einen Zugang zu den Original WAV-Dateien, MP3s und Telefonformaten.



Mein benötigtes Audioformat ist nicht im Download-Kontingent enthalten.

Teilen Sie uns den Musiktitel und das benötigte Dateiformat einfach kurz per Mail oder telefonisch mit. Wir stellen Ihnen die Dateien kurzfristig zur Verfügung!



Wir sind eine Agentur und erwerben einen Musiktitel für unseren Kunden, was tun?

Sie können die Lizenz im Auftrag Ihres Kunden erwerben und die Kosten später weiterberechnen. Geben Sie im Bestellvorgang Ihre Adresse für die Rechnungsstellung und die Adresse des Nutzers (Ihr Kunde) für die Freigabeerklärung an. Sie erhalten dann neben der Musik 2 Dokumente: Die Rechnung für Ihre Buchhaltung und die Freigabeerklärung zur Weiterleitung an Ihren Kunden.



Ich habe Musiktitel für meinen Kunden erworben, darf ich die Musik auch selbst verwenden?

Im Prinzip nein :-) Es sei denn, sie verwenden die Musiktitel im Kontext mit Ihrem Kunden, also z.B. als Referenz auf Ihrer Homepage oder in Ihrem YouTube-Kanal. Für eigene Projekte oder andere Kunden müssten Sie die Musiktitel erneut lizenzieren.



Ich finde meine Anwendung bei Ihren Lizenztypen nicht. Kann ich Ihre Musik trotzdem nutzen?

Schreiben Sie uns eine Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Verwendung. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.



Einige Musiktitel haben abweichende Lizenzpreise.

Überlange oder oder besonders hochwertige Musiktitel haben höhere Lizenzpreise. Um Ihnen ein abwechslungsreiches Angebot und unseren Musikproduzenten angemessene Vergütungen zu bieten, können wir die Preise leider nicht ganz einheitlich gestalten. Unsere Grundpreise finden Sie unter Preise & Lizenzen.



Was bedeutet GEMA-frei?

Musik ist dann GEMA-frei, wenn keiner der beteiligten Komponisten Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist. Unsere Urheber verwerten Ihre Musik eigenständig und in direktem Kontakt zum Klangarchiv. Dies garantieren wir in unserer Freigabeerklärung. Es kommen also keine Folgekosten durch die GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften auf Sie zu.



Erwerbe ich beim Klangarchiv alle Nutzungsrechte?

Unsere Lizenzpreise enthalten neben den Urheberrechten auch alle Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler sowie der ggf. beteiligten Produzenten und Musikverlage. Beim Lizenzkauf erhalten Sie zusätzlich zur Rechnung eine Freigabeerklärung über die Verwertungs- und Leistungsschutzrechte der Musik je nach Nutzungsart. Diese Bestätigung gilt auch als urheberrechtlicher Nachweis gegenüber der GEMA, GVL, AKM, SUISA und weltweit jeder anderen Verwertungsgesellschaft.



Was passiert bei einer GEMA-Kontrolle?

Da in Deutschland die sog. GEMA-Vermutung gilt, hat die GEMA das Recht alle Musiknutzer zu überprüfen. Beim Kauf von Musik erhalten Sie von uns eine Freigabeerklärung die Sie im Bedarfsfall vorlegen können. Damit sind Sie rechtlich voll abgesichert und müssen für die Nutzung unserer Musik keine GEMA-Gebühren entrichten.